OTHERLAND Masthead

Das OTHERLAND Kleingedruckte (Ver. 20080411)

Wenn Sie sich entschließen, Land auf der Second Life Estate OTHERLAND zu erwerben oder zu mieten, gehen Sie einen Vertrag mit der OTHERLAND GROUP ein, der durch diesen Text, ergänzt durch den OTHERLAND Covenant, sowie durch die jeweils relevanten gesetzlichen Regelungen, definiert wird.

  1. Alle Geschäftsabschlüsse sind endgültig. Sobald Sie virtuelles Land auf der Estate OTHERLAND kaufen oder mieten, und die entsprechende Zahlung (Kaufpreis plus Monatsgebühr oder erste Miete) bei uns eingegangen ist, beginnt ein Vertragsverhältnis mit einer Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Der Vertrag endet nach Ablauf dieser Zeit, sofern keine neue Zahlung erfolgt ist oder, wenn eine der beiden Parteien das Vertragsverhältnis schriftlich (auch per E-Mail) kündigt. Es verlängert sich automatisch um weitere 30 Tage, wenn es nicht vor Ablauf dieses Frist durch Willenserklärung einer der beiden Parteien oder Regelverletzung (siehe (2)) beendet wird.

  2. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit durch die OTHERLAND GROUP außerordentlich gekündigt werden, wenn Sie eine der hier, oder im OTHERLAND Covenant oder in den ToS von Second Life festgelegten Regeln brechen. Nicht jede Regelverletzung führt zur Beendigung des Vertragsverhältnis. Ob eine Regelverletzung zur Beendigung des Vertragsverhältnis führt, entscheidet das Management der OTHERLAND Group.

  3. Das Vertragsverhältnis geht in einen schwebenden Zustand über, sobald eine monatliche Zahlung überfällig ist bzw. nicht vollständig bezahlt ist oder das automatische Abonnement für die monatlichen Zahlungen (bei dem Geldinstitut PayPal oder ggf. einem anderen Geldinstitut) gekündigt wird.

    Danach haben Sie 5 Tage Zeit, diese Zahlung zu tätigen und ggf. ein aktives Abonnement einzurichten. Wenn nach Ablauf dieser Frist kein aktives Abonnement in der notwendigen Höhe besteht oder die Zahlung nicht in voller Höher eingegangen ist endet das Vertragsverhältnis. Das Land fällt dann wieder an die OTHERLAND GROUP.

  4. Ob im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Entschädigung gezahlt wird, ist in das freie Ermessen des Managements der OTHERLAND GROUP gestellt. Im Falle eines Mietverhältnisses wird in keinem Fall eine Entschädigung gezahlt.

    Lediglich in den folgenden Fällen besteht eine Pflicht für eine Entschädigungszahlung

    (a) Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die OTHERLAND Group (jedoch nicht bei einer Kündigung wegen Regelverletzung) wird Ihnen der von Ihnen gezahlte Kaufpreis erstattet und das Land fällt an die OTHERLAND GROUP zurück.

    (b) Wenn dieses Kleingedruckte oder der OTHERLAND Covenant oder die Preise für die monatlichen Zahlungen (Miete oder Gebühr) erhöht werden (Änderungskündigung), steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Nehmen Sie dieses wahr, Ihnen der von Ihnen gezahlte Kaufpreis erstattet und das Land fällt an die OTHERLAND GROUP zurück.

    Im Falle einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrags durch den Kunden wird Ihnen die OTHERLAND GROUP auf Wunsch ein Angebot für den Rückkauf des Landes unterbreiten, dessen Höhe 75% des ursprünglichen Kaufpreises oder des aktuellen Listenpreises (je nachdem, welcher niedriger ist) nicht unterschreitet. Der Kunde ist nicht gezwungen, dieses Angebot anzunehmen. Die OTHERLAND GROUPE behält sich vor, die Höhe dieses Angebots zu ändern, wenn Linden Lab die Preise, zu denen neues Land ("Server" oder "Sims") verkauft, um mehr als 20% reduziert.

  5. Bei Eintritt des Vertragsverhältnisses mit der OTHERLAND GROUP gehen Sie eine Verpflichtung ein, monatliche Zahlungen zu leisten. Die Höhe dieser Zahlungen ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Für die Entrichtung dieser Zahlungen ist die Einrichtung eines Abonnement in der entsprechenden Höhe (bei dem Geldinstitut PayPal oder ggf. einem anderen Geldinstitut) notwendig. Ohne aktives Abonnement kann das Vertragsverältnis nicht bestehen bleiben.
    Die OTHERLAND GROUP behält sich das Recht vor , die Höhe dieser notwendigen Zahlen zu ändern. Diese Änderung erhält frühestens nach Ablauf der aktuellen Vertragsperiode Gültigkeit (und räumt Ihnen das Recht für eine Vertragskündigung gemäß (4b) ein).
    Wir werden eine solche Preisänderung nur dann durchführen, wenn uns Umstände außerhalb unseres Verantwortungsbereichs dazu veranlassen (zum Beispiel Änderungen der Kosten, die wir an Linden Lab zu zahlen haben).
    In den meisten Fällen gelten Preisänderungen nur für neue Verträge und bestehende Vertragsverhältnisse werden zu alten Konditionen fortgeführt. Eine Änderungskündigung bestehender Vertragsverhältnisse ist jedoch nicht ausgeschlossen.
    Die aktuell gültige Preisliste kann stets unter http://www.otherland-group.net/de/ eingesehen werden. Nur diese Preisliste ist für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland gültig.

  6. Sie haben das Recht, virtuelles Land, das auf der Estate OTHERLAND käuflich erworben wurde, wieder zu veräußern. Dazu ist unsere Kooperation notwendig. Ein Verkauf ist technisch nicht ohne unsere Mitwirkung möglich. Wir werden Sie bei der Landübertragung im Falle eines solchen Verkaufs nach bestem Vermögen unterstützen. Ein Verkauf von gemietetem Land ist nicht möglich.

    Verhandlungen zwischen Ihnen und dem neuen Käufer betreffend Preis und andere Aspekte der Verkaufs betreffen die OTHERLAND GROUP nicht und werden von uns nicht geprüft. Wir werden die Landübertragung vornehmen, sobald eine schriftliche Einwilligung (per E-Mail) des künftigen Besitzers zum Covenant und Kleingedruckten vorliegt, ein Zahlungsabonnement über den korrekten monatlichen Betrag von diesem eingerichtet wurde und Sie einer Übertragung zugestimmt haben.

  7. Wir behalten uns das Recht vor, einen Kauf- oder Mietvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir werden das nicht mutwillig tun. Wir lehnen einen Kunden typischerweise nur ab, wenn wir erfahren haben, dass es sich um einen Avatar handelt, der in der Vergangenheit Handlungen ausgeführt hat, die - hätte dieser Avatar zu diesem Zeitpunkt auf Land der OTHERLAND Group gelebt - zu einer Regelverletzung geführt hätten, oder bei dem wir berechtigte Zweifel haben, ob er seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommen wird.

  8. Die OTHERLAND GROUP macht keinerlei Zusicherungen über den Zustand des von Ihnen erworbenen oder angemieteten virtuellen Landes - insbesondere nicht hinsichtlich der Eignung dieses Landes für bestimmte Zwecke oder der weiteren
    - Möglichkeiten zur weiteren Gestaltung
    - von Ihnen erhoffter Leistungsdaten.

  9. Sollte es durch offiziell angekündigte Maßnahmen der Firma Linden Lab oder durch unangekündigte oder für uns unvorhersehbare Vorfälle dazu kommen, dass das virtuelle Land, das Sie gekauft oder angemietet haben, für Sie unzugänglich ist, werden wir uns bemühen, Ihnen diesen Zugang so schnell wie möglich wiederherzustellen.

    Wir werden uns in einem solchen Fall mit aller gebotenen Eile (aber auch mit der gebotenen Sorgfalt) bemühen, Ihnen den Zugang zu Ihrem virtuellen Land wieder zu ermöglichen - sofern dies überhaupt in unserer Macht steht. Wir können jedoch keinerlei Verantwortung für solche Zugangsaufälle unternehmen, wenn diese nicht nachweislich durch Mitarbeiter der OTHERLAND Group herbeigeführt wurden. Haftungs- oder Schadenersatzzahlungen stehen Ihnen für solche Ausfälle in keinem Fall zu. Einzige Ausnahmen sind Fälle, in denen uns die Firma Linden Lab für solche Ausfallzeiten Kosten erstattet. Diese werden wir anteilig an die Landbesitzer auf den betroffenen Regionen auszahlen.

 

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